Lizenzbedingungen


Lizenzbedingungen für die Benutzung von Software der Jens Tischer - Softwareentwicklung, Verlag und Bildagentur (im folgenden auch "Lizenzgeber") genannt.

  1. Gegenstand des Vertrages sind die auf Datenträger(n) aufgezeichneten Computerprogramme, die dazu gehörige Dokumentation (Benutzerhandbuch) sowie weiteres schriftliches Material. Dies gesammelt wird im folgenden "Software" genannt.

    Hinweis: Der Lizenzgeber weist darauf hin, dass es nach Stand der Technik unmöglich ist, Computer-Software so zu erstellen, dass sie in allen Anwendungen und Kombinationen völlig fehlerfrei arbeitet. Vertragsgegenstand ist daher nur Software, die im Sinne der Dokumentation (Benutzerhandbuch) grundsätzlich brauchbar ist.
  2. Der Lizenznehmer erwirbt für die Dauer des Lizenzvertrages das einfache nichtausschließliche Recht, die beiliegende Softwarekopie auf einem einzelnen Computer an einem einzigen Ort zu benutzen. Die Software darf von einem Computer auf einen anderen übertragen werden, solange gewährleistet ist, dass die Software zu irgendeinem Zeitpunkt auf immer nur einem einzigen Computer genutzt wird.
  3. Ohne schriftliche Einwilligung des Lizenzgebers ist dem Lizenznehmer untersagt: Die Software abzuändern oder zu übersetzen, von der Software abgeleitete Werke zu erstellen sowie das schriftliche Material zu vervielfältigen, zu übersetzen oder von ihm abgeleitete Werke zu erstellen.
  4. Die Software und das zugehörige Schriftmaterial sind urheberrechtlich geschützt. Der Lizenznehmer darf Sicherungskopien der Software anfertigen. In der Software vorhandene Urheberrechtsvermerke und Seriennummern dürfen nicht entfernt oder verändert werden. Es ist ausdrücklich verboten, die Software ganz oder teilweise in ursprünglicher oder abgeänderter Form Dritten zugänglich zu machen.

    Der Lizenznehmer erlangt mit dem Erwerb des Produkts lediglich Eigentum an dem körperlichen Datenträgern, auf dem die Software enthalten ist. Ein Erwerb von Rechten an der Software selbst ist damit nicht verbunden. Der Lizenzgeber behält sich insbesondere alle Veröffentlichungs-, Vervielfältigungs-, Verwertungs- und Bearbeitungsrechte an der Software vor.

    Alle Pflanzenfotos der Foto-CD-Serie sind ebenfalls urheberrechtlich geschützt. Der Lizenznehmer kann diese Bilddaten für seinen eigenen Gebrauch in Dokumenten, Zeichnungen, Ausschreibungen und Erläuterungstexten verwenden, sofern sie der eigenen Darstellung und Präsentation vor dem Auftraggeber oder der Kundenberatung dienen. Das Erstellen von anderweitigen Druckerzeugnissen oder das Bereitstellen im Internet ist nicht gestattet.
  5. Der Lizenzgeber haftet dem Lizenznehmer dafür, dass zum Zeitpunkt der Übergabe die Datenträger, auf denen die Software aufgezeichnet ist, unter normalen Betriebsbedingungen und bei normaler Instandhaltung in Materialausführung fehlerfrei sind. Sollten die Datenträger mangelhaft sein, kann der Lizenznehmer Ersatzlieferung binnen sechs Monaten ab Lieferung verlangen. Voraussetzung dafür ist die Rückgabe der defekten Materialien und die Einreichung der zugehörigen Rechnung oder Quittung.

    Wird ein vorstehend angeführter Mangel nicht binnen angemessener Frist durch Ersatzlieferung behoben, kann der Lizenznehmer nach seiner Wahl Minderung oder Wandlung des Vertrags verlangen. Angemessen ist die Frist von acht Wochen. Die Rückgängigmachung des Vertrages kann der Lizenznehmer auch verlangen, wenn die Software im Sinne von Punkt 1 nicht grundsätzlich brauchbar ist.

    Jede weitere Haftung des Lizenzgebers für Fehlerfreiheit der Software ist ausgeschlossen. Insbesondere haftet der Lizenzgeber nicht dafür, dass die Software den Anforderungen und Zwecken des Lizenznehmers entspricht oder mit anderer Hard- und Software zusammenarbeitet.

    Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Ware unsere Firma verlässt. Alle Sendungen, einschließlich etwaiger Rücksendungen, reisen auf Gefahr des Käufers. Alle unsere Sendungen sind gegen Transportschäden versichert.

    Die Haftung für dem Lizenznehmer entstehende Schäden ist ausgeschlossen. Ausgenommen davon sind Schäden, die durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Lizenzgebers entstehen. Ist der Lizenznehmer Kaufmann, wird auch die Haftung für grobe Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

    Sollte für den Lizenznehmer das Produkthaftungsgesetz (PHG) gelten, gelten beim Haftungsausschluss nur die Passi, die diesem Gesetz nicht widersprechen. Weiterhin und ergänzend gelten die Punkte in den entsprechenden Handbüchern.



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