Lizenzbedingungen
Lizenzbedingungen für die Benutzung von Software der
Jens Tischer - Softwareentwicklung, Verlag und Bildagentur
(im folgenden auch "Lizenzgeber") genannt.
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Gegenstand des Vertrages sind die auf Datenträger(n) aufgezeichneten
Computerprogramme, die dazu gehörige Dokumentation (Benutzerhandbuch)
sowie weiteres schriftliches Material. Dies gesammelt wird im folgenden
"Software" genannt.
Hinweis: Der Lizenzgeber weist darauf hin, dass es nach Stand der Technik
unmöglich ist, Computer-Software so zu erstellen, dass sie in allen Anwendungen
und Kombinationen völlig fehlerfrei arbeitet. Vertragsgegenstand ist daher nur
Software, die im Sinne der Dokumentation (Benutzerhandbuch) grundsätzlich
brauchbar ist.
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Der Lizenznehmer erwirbt für die Dauer des Lizenzvertrages das einfache
nichtausschließliche Recht, die beiliegende Softwarekopie auf einem einzelnen
Computer an einem einzigen Ort zu benutzen. Die Software darf von einem Computer
auf einen anderen übertragen werden, solange gewährleistet ist, dass die Software
zu irgendeinem Zeitpunkt auf immer nur einem einzigen Computer genutzt wird.
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Ohne schriftliche Einwilligung des Lizenzgebers ist dem Lizenznehmer untersagt:
Die Software abzuändern oder zu übersetzen, von der Software abgeleitete Werke zu
erstellen sowie das schriftliche Material zu vervielfältigen, zu übersetzen oder
von ihm abgeleitete Werke zu erstellen.
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Die Software und das zugehörige Schriftmaterial sind urheberrechtlich geschützt. Der
Lizenznehmer darf Sicherungskopien der Software anfertigen. In der Software vorhandene
Urheberrechtsvermerke und Seriennummern dürfen nicht entfernt oder verändert werden.
Es ist ausdrücklich verboten, die Software ganz oder teilweise in ursprünglicher oder
abgeänderter Form Dritten zugänglich zu machen.
Der Lizenznehmer erlangt mit dem Erwerb des Produkts lediglich Eigentum an dem
körperlichen Datenträgern, auf dem die Software enthalten ist. Ein Erwerb von
Rechten an der Software selbst ist damit nicht verbunden. Der Lizenzgeber behält
sich insbesondere alle Veröffentlichungs-, Vervielfältigungs-, Verwertungs- und
Bearbeitungsrechte an der Software vor.
Alle Pflanzenfotos der Foto-CD-Serie sind ebenfalls urheberrechtlich geschützt.
Der Lizenznehmer kann diese Bilddaten für seinen eigenen Gebrauch in Dokumenten,
Zeichnungen, Ausschreibungen und Erläuterungstexten verwenden, sofern sie der
eigenen Darstellung und Präsentation vor dem Auftraggeber oder der Kundenberatung
dienen. Das Erstellen von anderweitigen Druckerzeugnissen oder das Bereitstellen im
Internet ist nicht gestattet.
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Der Lizenzgeber haftet dem Lizenznehmer dafür, dass zum Zeitpunkt der Übergabe die
Datenträger, auf denen die Software aufgezeichnet ist, unter normalen
Betriebsbedingungen und bei normaler Instandhaltung in Materialausführung fehlerfrei
sind. Sollten die Datenträger mangelhaft sein, kann der Lizenznehmer Ersatzlieferung
binnen sechs Monaten ab Lieferung verlangen. Voraussetzung dafür ist die Rückgabe der
defekten Materialien und die Einreichung der zugehörigen Rechnung oder Quittung.
Wird ein vorstehend angeführter Mangel nicht binnen angemessener Frist durch
Ersatzlieferung behoben, kann der Lizenznehmer nach seiner Wahl Minderung oder
Wandlung des Vertrags verlangen. Angemessen ist die Frist von acht Wochen. Die
Rückgängigmachung des Vertrages kann der Lizenznehmer auch verlangen, wenn die
Software im Sinne von Punkt 1 nicht grundsätzlich brauchbar ist.
Jede weitere Haftung des Lizenzgebers für Fehlerfreiheit der Software ist
ausgeschlossen. Insbesondere haftet der Lizenzgeber nicht dafür, dass die Software
den Anforderungen und Zwecken des Lizenznehmers entspricht oder mit anderer Hard-
und Software zusammenarbeitet.
Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Ware unsere Firma verlässt. Alle
Sendungen, einschließlich etwaiger Rücksendungen, reisen auf Gefahr des Käufers.
Alle unsere Sendungen sind gegen Transportschäden versichert.
Die Haftung für dem Lizenznehmer entstehende Schäden ist ausgeschlossen. Ausgenommen
davon sind Schäden, die durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Lizenzgebers
entstehen. Ist der Lizenznehmer Kaufmann, wird auch die Haftung für grobe Fahrlässigkeit
ausgeschlossen.
Sollte für den Lizenznehmer das Produkthaftungsgesetz (PHG) gelten, gelten beim
Haftungsausschluss nur die Passi, die diesem Gesetz nicht widersprechen. Weiterhin und
ergänzend gelten die Punkte in den entsprechenden Handbüchern.